Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung – Ihr ganz einfacher Weg in einen neuen Lebensabschnitt!
Eine Trennung ist ein persönlicher Einschnitt. Sie muss jedoch nicht in einem langwierigen und kostspieligen Streit enden. Mein Ziel ist es, Sie mit Einfühlungsvermögen, klarer Beratung und einem Blick für das Wesentliche durch Ihre Scheidung zu begleiten. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich Lösungen finden, die Ihre Interessen wahren und Ihnen einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt ermöglichen.
So begleite ich Sie durch Ihre einvernehmliche Scheidung:
In einem persönlichen Gespräch kläre ich mit Ihnen zunächst die Voraussetzungen Ihrer Scheidung und die Fragen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Dabei besprechen wir auch, ob Regelungsbedarf zum Unterhalt, zum Vermögen oder hinsichtlich Ihrer gemeinsamen Kinder besteht.
Für die Vorbereitung des Scheidungsantrags benötige ich nur Ihre Heiratsurkunde sowie bei gemeinsamen minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden. Anschließend bereite ich den Scheidungsantrag für Sie vor und reiche ihn für Sie beim zuständigen Familiengericht ein. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens neun Monate von Ihrem Ehepartner getrennt leben, egal ob innerhalb oder außerhalb der Ehewohnung.
Ihr Ehepartner kann dem Scheidungsantrag ohne eigenen Rechtsbeistand zustimmen. Für diese Zustimmung ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Dabei vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen – eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten ist Rechtsanwälten wegen Interessenkollision nicht gestattet.
Soweit ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, helfe ich Ihnen bei den hierfür erforderlichen Unterlagen.
Wenn die notwendigen Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen und das Scheidungsverfahren entscheidungsreif ist, folgt in der Regel der Scheidungstermin. Bei diesem Termin hört das Gericht beide Ehegatten persönlich an. Ich bereite Sie auf diesen Termin vor und begleite Sie auch zum Termin selbst.
In Fällen von räumlicher Distanz oder sonstigen Verhinderungen, beim Familiengericht persönlich erscheinen zu können, bieten viele Familiengerichte mittlerweile auch Anhörungstermine im Scheidungsverfahren per Video an. Auch hier bin ich Ihnen gerne behilflich, dies beim Familiengericht anzufragen.
Einvernehmlich scheiden – unnötige Kosten vermeiden!
Sind die wesentlichen Fragen geklärt und beschränkt sich Ihr Ehepartner auf die Zustimmung zur Scheidung, können die Kosten einer zweiten anwaltlichen Vertretung vermieden werden. Diese Vorgehensweise ist deshalb regelmäßig besonders kostengünstig. Einvernehmlich bedeutet für mich dabei nicht, auf berechtigte Ansprüche zu verzichten, sondern unnötigen Streit zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu schaffen.
Sie möchten Ihre Scheidung möglichst friedlich und kostenschonend gestalten? Dann melden Sie sich! Gerne nehme ich mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen!