Kontakt
Nutzen Sie unser Kontaktformular um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns telefonisch von 8.00 bis 18.00 Uhr an unserem Hauptsitz bzw. unserer Zweigstelle.
Beratungsanfrage
Die Anwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Auskünfte nur auf Basis eines schriftlichen Mandats (Bevollmächtigung) zu geben. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) haben wir allerdings die Möglichkeit im Rahmen eines so genannten „ersten Beratungsgespräches“ ausnahmsweise unabhängig vom Gegenstandswert die Kosten für Verbraucher auf netto maximal 190,- € zu begrenzen. Hinzu kommen lediglich Auslagen sowie die Mehrwertsteuer.
Ein Beratungsgespräch kann zum Beispiel folgende Leistungen beinhalten:
- Aufnahme von Informationen und Studium eventuell vorgelegter Dokumente
- Allgemeine, persönliche oder telefonische Darlegung zur Rechtslage
- Konzept / Strategie zur Problemlösung
- Abschätzung des zeitlichen und finanziellen Rahmens für ein Mandat