Rechtsgebiete und Fachanwaltschaften

Fachanwaltschaft für Familienrecht

Aufgrund meiner besonderen juristischen Kenntnisse und langjähriger praktischer Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit erhielt ich im November 2010 vom Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.

Regelmäßige Fortbildungen, welche Ihnen als Mandanten eine hochspezialisierte und umfassende anwaltliche Beratung durch mich sichern, werden von mir in weit höherem Umfang als gesetzlich gefordert vorgenommen.

 

Meine Beratungs- und Vertretungspraxis auf diesem Rechtsgebiet umfasst folgende Bereiche:

  • Ehescheidung (auch bei Firmenbeteiligungen und Selbständigen sowie mit europäischem und internationalen Bezug, insbesondere zum türkischen Eherecht)
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Unterhalt von Müttern nichtehelicher Kinder
  • Elternunterhalt (auch Enkelunterhalt)
  • Güterrecht und Zugewinnausgleich, komplexe Vermögensauseinandersetzungen (auch mit internationalem Bezug und insbesondere in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Miteigentum an Immobilien und Firmenbeteiligungen)
  • Kindschaftsrecht (Umgangs- und Sorgerecht, auch nicht verheirateter Eltern)
  • Ehewohnung und deren Zuweisung, Nutzungsvergütung
  • Gewaltschutzgesetz
  • Hausratsauseinandersetzung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Versorgungsausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
  • Eheverträge „in guten Zeiten“ und Scheidungsfolgenvereinbarungen „in der Krise“
  • Abstammungsrecht (insbesondere Vaterschaftsanfechtungsverfahren)
  • Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht
  • Adoptionsrecht (auch mit internationalem Bezug)
  • Betreuungsrecht
  • Lebenspartnerschaftsrecht
  • erbrechtliche und sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht

 

Vorsorgeregelungen:

Altersvorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Bereits im Jahre 2010 habe ich einen Fachanwaltslehrgang im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert.

Aufgrund meiner besonderen juristischen Kenntnisse und praktischer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet erhielt ich im November 2013 vom Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.

 

Dieser Fachanwaltstitel bestätigt insbesondere langjährige und vertiefte Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Wohn- und Gewerbemietrecht: Anwaltliche Vertretung von Vermietern und Mietern in sämtlichen Mietrechtsangelegenheiten (privat und gewerblich), wie auszugsweise bei Kündigung des Mietverhältnisses, mietvertraglicher Gestaltung, Modernisierung von Wohnraum, Schönheitsreparaturen, Mängelhaftung, Mietnebenkosten (Betriebskosten), Räumungsvollstreckung, Werkwohnungen

 

  • Wohnungseigentumsrecht: Anwaltliche Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Miteigentümern, umfassende Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen bei Fragen und gerichtlichen Streitfällen in Bezug auf Wohnungseigentümerversammlungen, Stimmrechte und Beschlüsse der Wohnungseigentümer, Wohngeld, Jahresabrechnungen, bauliche Änderungen, zweckwidrige Nutzung

 

  • Immobilienrecht: Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken, Grundbuchrecht, Bauträgerrecht, Erbbaurecht, Zwangsverwaltung und Insolvenz

 

  • Maklerrecht: Maklerverträge und deren Klauseln, Provisionsansprüche, Treuepflichten

 

  • Nachbarrecht: Duldungs-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Überbau, Notwegerecht, gefahrdrohende Anlagen

 

Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Arbeitsrecht

Meine Beratungs- und Vertretungspraxis auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umfasst für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unter anderem folgende Angelegenheiten, außergerichtlich wie gerichtlich:

  • Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutzrecht
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • arbeitsrechtliche Abmahnung
  • Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
  • Urlaubsrecht
  • Wettbewerbsverbote
  • Recht auf Arbeitszeugnis
  • Haftung im Arbeitsverhältnis, Arbeitsunfälle
  • arbeitsrechtliche Nebengesetze (Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzrecht, Schwerbehindertenrecht, Datenschutz, Elternzeit, Pflegezeit, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • rechtliche Fragen in Bezug auf Betriebsinhaberwechsel und Unternehmensumwandlung

 

Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldsachen

Meine Beratungs- und Vertretungspraxis auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, Ordnungswidrigkeitenrecht und in Bußgeldsachen umfasst unter anderem folgende Angelegenheiten:

  • Haftungsrecht bei Unfällen: Regulierung von Fahrzeugschäden, Fahrzeugausfall, Schadenersatz, Personengroßschäden, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden
  • Vertragsrecht: Fahrzeugkauf, Sachmängelgewährleistung, Kfz-Leasing, Reparaturverträge, Versicherungsrecht, Regress von Versicherungen und Arbeitgeber
  • Verkehrsstrafrecht und seine Folgen: Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung und Tötung, Nötigung im Straßenverkehr, Entzug der Fahrerlaubnis und deren Sperre
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldsachen: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessung, Rotlichtverstöße, Fahrverbot
  • Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere rechtliche Probleme mit der Fahrerlaubnis

 

Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Allgemeines Vertragsrecht

Meine Beratungs- und Vertretungspraxis auf dem Gebiet des allgemeinen Vertragsrechts umfasst unter anderem folgende Angelegenheiten:

  • Kaufrecht: Kaufvertragstypen, Verbrauchsgüterkauf, Widerrufsbelehrung, Sachmängelgewährleistung, Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Rücktrittsrecht, Schadenersatz, Verjährungsfragen, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, Haftungsausschlüsse, Versteigerungen, Eigentumsvorbehalt, Gefahrtragung, Vorkaufsrecht
  • Darlehensverträge: Baudarlehen, Bankdarlehen, Darlehensvermittlungsvertrag, Kündigungsrechte, Vorfälligkeitsentschädigung, Verbraucherdarlehensvertrag, vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten, Rechtsfolgen bei Formmängeln, Widerrufsrecht
  • Versicherungsrecht: Versicherungsvertragsrecht, Kraftfahrtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung,  Arzthaftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Rechtschutzversicherung
  • Werkvertragsrecht: Anwaltliche Beratung und Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen in Bezug auf Bauträgervertragsrecht, Sach- und Rechtsmängel, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Vergütungsansprüche und deren Fälligkeit, Verjährung, Haftungsausschluss, Mitwirkungspflichten, Kündigung, Sicherheiten, Kostenanschlag
  • Reiserecht: Rechte bei Reisemängeln, Kündigung, Schadensersatz, Reiserücktritt, Fluggastrichtlinie, Ausschlussfrist und Verjährung

Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Inkasso (Forderungseinzug)

Gerne übernehme ich die außergerichtliche Beitreibung Ihrer Forderung, notwendigenfalls auch im Wege des gerichtlichen Inkassos (Mahnverfahren) und der weiteren Zwangsvollstreckung.

Bevor ich das gerichtliche Inkasso einleite, prüfe ich selbstverständlich, ob sich ein solches Vorgehen für meine Mandanten überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners überhaupt bestellt ist.

Bei der Realisierung Ihrer Forderung, sollte das ohne Hilfe des Gerichts nicht möglich sein, helfe ich Ihnen in Form der schnellen Erwirkung eines 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitels gegen den Schuldner und verfolge anschließend mit Nachdruck den Zugriff in dessen bewegliches und unbewegliches Vermögen, die Herausgabevollstreckung bezüglich beweglicher Sachen und Maßnahmen zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen.

Zu meinen Mandanten auf diesem Gebiet gehören seit Jahren verschiedene Mittelstandsfirmen, welche meinen schnellen, effizienten, zuverlässigen und vor allem kostengünstigen Forderungseinzug schätzen.

Die effektive Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte führt erfreulicherweise oftmals zu einem überraschenden Erfolg für meine Mandanten.

Bauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung, um an Ihr Recht und Geld zu kommen, damit Sie nicht Ihr „gutes“ Geld dem „schlechten“ hinterherwerfen.