Familienrecht
Fachanwaltschaft für Familienrecht
Aufgrund meiner besonderen juristischen Kenntnisse und langjähriger praktischer Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit erhielt ich im November 2010 vom Präsidium der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Berufsbezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.
Regelmäßige Fortbildungen, welche Ihnen als Mandanten eine hochspezialisierte und umfassende anwaltliche Beratung durch mich sichern, werden von mir in weit höherem Umfang als gesetzlich gefordert vorgenommen.
Meine Beratungs- und Vertretungspraxis auf diesem Rechtsgebiet umfasst folgende Bereiche:
- Ehescheidung (auch mit europäischem und internationalen Bezug, insbesondere zum türkischen Eherecht)
- Ehegatten- und Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Elternunterhalt (auch Enkelunterhalt)
- Güterrecht und Zugewinnausgleich (auch mit internationalem Bezug und insbesondere in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Miteigentum an Immobilien und Firmenbeteiligungen)
- Kindschaftsrecht (Umgangs- und Sorgerecht, auch nicht verheirateter Eltern)
- Ehewohnung und deren Zuweisung
- Nutzungsvergütung
- Gewaltschutzgesetz
- Hausratsauseinandersetzung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Versorgungsausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Eheverträge „in guten Zeiten“ und Scheidungsfolgenvereinbarungen „in der Krise“
- Abstammungsrecht (insbesondere Vaterschaftsanfechtungsverfahren)
- Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht
- Adoptionsrecht (auch mit internationalem Bezug)
- Betreuungsrecht
Vorsorgeregelungen:
Altersvorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen, Lebenspartnerschaftsrecht, erbrechtliche und sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht
Für spezielle Fragen zu Ihrem ganz persönlichen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!